Nicolas Weis
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
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Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt
Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
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keine
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.
Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.
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Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)
04.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
stellv. Amtsleiter Rechnungsamt/Kämmerei, Sachgebietsleiter Raum OG 2.2
Leitung Gemeindekasse Raum OG 2.3
Sachgebietsleiter Informations- und Kommunikationstechnik Raum OG 2.4
Mitarbeiter Rechnungsamt/Wasserwerke Raum OG 2.5
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0