Urs Kramer
Bürgermeister Raum DG 3.0
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Häusliche Grünabfälle können Sie entsorgen
Grünabfälle sollten getrennt nach "krautig" und "holzig" gesammelt und erfasst werden.
Sie möchten Grünabfall entsorgen, beispielsweise
Entfernen Sie vorher anhaftende Fremdstoffe wie Draht- oder Kunststoffreste.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes,
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus.
In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine, die Sammelarten und die Sammelstellen vor Ort.
keine
keine
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.
keine
keiner
Der Text dient ausschließlich der Information.
die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
11.06.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
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Sekretariat Bürgermeister Raum DG 3.1