Nicolas Weis
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
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Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
Sie halten einen Hund.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.
Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,
Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
keine
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
Widerspruch
21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg
Amtsleiter Finanzen und Personal Raum OG 2.1
stellv. Amtsleiter Rechnungsamt/Kämmerei, Sachgebietsleiter Raum OG 2.2
Leitung Gemeindekasse Raum OG 2.3
Sachgebietsleiter Informations- und Kommunikationstechnik Raum OG 2.4
Mitarbeiter Rechnungsamt/Wasserwerke Raum OG 2.5
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0
Mitarbeiterin Rechnungsamt Raum OG 2.0