Svetlana Schindler
Sachgebietsleiterin Sozial-, Einwohnermelde- und Standesamt Raum EG 1.5
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Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.
Dies sind zum Beispiel:
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Keine
keine
keine
Widerspruch über Kommune
freiwillige Leistung
18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Sachgebietsleiterin Sozial-, Einwohnermelde- und Standesamt Raum EG 1.5
Einwohnermeldewesen Raum EG 1.2
Mitarbeiterin Sozial- und Meldeamt Raum EG 1.1