Svetlana Schindler
Sachgebietsleiterin Sozial-, Einwohnermelde- und Standesamt Raum EG 1.5
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Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
beispielsweise für:
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.
keine
die Meldebehörde Ihres Wohnorts
Meldebehörde ist
Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.
keine
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der örtlichen Gebührensatzung.
Die elektronische Meldebescheinigung wird unentgeltlich erteilt.
Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld, Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei.
Bei persönlicher Vorsprache: in der Regel sofort
Eine elektronische Meldebescheinigung beinhaltet keine Unterschrift und Dienstsiegel.
Die Ausstellung einer Meldebescheinigung können Sie durch eine Verpflichtungsklage einfordern.
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Sachgebietsleiterin Sozial-, Einwohnermelde- und Standesamt Raum EG 1.5
Einwohnermeldewesen Raum EG 1.2
Mitarbeiterin Sozial- und Meldeamt Raum EG 1.1