Urs Kramer
Bürgermeister Raum DG 3.0
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Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Sie können Ihre Eheschließung auch nachbeurkunden lassen, wenn Sie beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland vor einer ermächtigten Person einer Regierung des Staates geheiratet haben, dem einer von Ihnen angehört.
Antragsberechtigt sind:
-
Es gibt keine Frist.
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen, beispielsweise für Apostillen oder eine dolmetschende Fachkraft.
Vom Einzelfall abhängig.
keine
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB):
13.04.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
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Sekretariat Bürgermeister Raum DG 3.1