Manuela Groth-Doll
Mitarbeiterin Standesamt, Friedhofswesen, Grundbucheinsichtsstelle Raum EG 1.3
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Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.
Die Eintragung eines Sterbefalls im Ausland in das deutsche Sterberegister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
Sind Sie aus wichtigen Gründen verhindert, können Sie sich mit Vollmacht vertreten lassen.
keine
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (zum Beispiel für Apostillen, Dolmetscherleistungen).
keine
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht.
15.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Mitarbeiterin Standesamt, Friedhofswesen, Grundbucheinsichtsstelle Raum EG 1.3
Mitarbeiterin Standesamt, Friedhofwesen, Grundbucheinsichtsstelle Raum EG 1.3